Montag - Freitag 07:00 - 12:00 Uhr
Verlängerung bis 12.30 Uhr möglich
Mittagsbetreuung bis 14.00 Uhr
Nachmittagsbetreuung
14:00 - 16:00 Uhr
Verlängerung bis 17.30 Uhr möglich
Siehe Konzeption
Zum Besuch des Kindergartens sind jene Kinder verpflichtet, die mit dem 1. September eines Jahres fünf Jahre alt geworden sind und somit das letzte Jahr in den Kindergarten gehen.
Der Besuch ist vormittags verpflichtend, 20 Stunden an mindestens vier Tagen pro Woche.
Entsprechend des § 15 des Kindergartengesetzes haben die Eltern (Erziehungsberechtigten), erforderlichenfalls durch eine verlässliche Begleitung, für die Sicherheit der Kinder auf dem Weg zum und vom Kindergarten zu sorgen.
Siehe Konzeption
Konzeption 2024/2025 |
Tel. +43 5523 51100 31
leitung.gehren@gemeinde-weiler.at