Informationen zur Anmeldung und notwendige Dokumente erhalten Sie unter dem angeführten Link und bei Ihrem zuständigen Meldeamt. https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/resources/documents/meldez.pdf
Unter welchen Voraussetzungen wird eine Wohnbeihilfe gewährt?
Österreichischen Staatsbürgern, EU- und EWR-Bürgern wird zur Linderung des Wohnungsaufwandes, welcher durch die Errichtung, den Ankauf, die Anmietung oder Sanierung von Eigenheimen oder Wohnungen für den Eigenbedarf entstanden ist, eine Wohnbeihilfe gewährt.
Der Hauptwohnsitz und Mittelpunkt der Lebensinteressen muss in den letzten drei Jahren in Vorarlberg gewesen sein.
Den Antrag bitte auf ihrem Gemeindeamt abholen und auch wieder ausgefüllt mit allen geforderten Unterlagen abgeben!
Mit 30. März 2009 wurde in Österreich aufgrund der Vorgabe der Europäischen Union der neue Sicherheitspass mit Fingerabdruck eingeführt.
Der neue Sicherheitspass ist mit einem Chip ausgestattet, auf dem zusätzlich zu den bisherigen Merkmalen die zwei Fingerabdrücke gespeichert werden. Durch die Fingerabdrücke im Chip wird die Fälschungssicherheit erhöht und die eindeutige Zuordnung des Passes zu seiner Besitzerin/zu seinem Besitzer noch einfacher nachweisbar. Bei Minderjährigen wird der Fingerabdruck erst ab zwölf Jahren erfasst.
Alle bereits ausgestellten Reisepässe behalten die auf dem Dokument angegebene Gültigkeit.
Seit dem 15. Juni 2009 werden – auch für Kinder – ausschließlich Reisepässe mit Chip ausgestellt. Bei Kindern unter 12 Jahren werden die Fingerabdrücke nicht erfasst.
Eine neue Kindermiteintragung ist nicht mehr möglich.
Bestehende Kindermiteintragungen verlieren ab 15. Juni 2012 ihre Gültigkeit. Die Gültigkeit des Reisepasses, in dem sich die Kindermiteintragung befindet, bleibt jedoch unberührt.
betreuungsbedürftige Menschen, die zu Hause leben, haben die Möglichkeit, ihr Mittagessen über das Sozialzentrum Vorderland zu beziehen.
Ein guter Rat für alle jungen und älteren Bewohner von Weiler.
MOHI hilft Menschen mit körperlicher und psychischer Hilfsbedürftigkeit, die für eine volle selbstständige Lebensführung nicht mehr in der Lage sind.
Das Pflegegeld ist ein pauschalierter Betrag zur Abgeltung pflegebedingter Mehraufwendungen und dient dem Ziel, Pflegebedürftigen soweit wie möglich die notwendig Betreuung und Hilfe zu sichern.
Antrag auf der Gemeinde
Sie ist die staatliche Hilfe zur Führung eines menschenwürdigen Lebens.
Antrag auf der Gemeinde
Schwere Erkrankungen, Sterben und Trauer stellen eine besondere Herausforderung für die Betroffenen dar. In dieser oft belasteten aber auch wichtigen Lebensphase bietet die Hospizbewegung Vorarlberg ihre Dienste an.
Kontakt:
Tel: +43 5522 200-1152
Fax: +43 5522 200-1105
Die Familien als tragendes Element unserer Gesellschaft wird von der Landesregierung besonders gefördert.
Antrag auf der Gemeinde
Der Seniorenbeirat hat die Initiative der Stadt Feldkirch aufgegriffen, eine landesweit einheitliche Vorsorgemappe für alle Bürgerinnen und Bürger in Vorarlbergs Gemeinde zu erstellen.
In der Vorsorgemappe ist eine Reihe von Informationen einzutragen. Die Vorsorgemappe ist vom einzelnen so zu verwahren, dass Angehörige und Vertrauenspersonen im Notfall darauf Zugriff haben. Die Vorsorgemappe ist in Kapitel eingeteilt:
Vorsorgemappe auf der Gemeinde erhältlich