Wer ein Haus oder eine Wohnung bezieht, ist verpflichtet, sich beim zuständigen Gemeindeamt zu melden. Eine Anmeldung ist auch notwendig, wenn sich der Wohnsitz ändert oder ein Nebenwohnsitz bezogen wird.
Innerhalb von drei Tagen nach Bezug der Unterkunft kann der Wohnsitz entweder persönlich gemeldet werden. Für die Anmeldung sind folgende Unterlagen erforderlich:
Nach der An-/Ummeldung erhalten Sie eine schriftliche Meldebestätigung.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Meldezettel |