15. März 2019
Das Land Vorarlberg und der Vorarlberger Gemeindeverband haben sich auf eine neue, zusätzliche Förderung für jene Menschen geeinigt, die eine 24-Stunden-Betreuung in Anspruch nehmen. Damit erfolgt eine wichtige Stärkung in der ambulanten Betreuung und Pflege.
Voraussetzungen für die zusätzliche Förderung
• Bezug des Pflegegeldes ab Stufe 4 des Bundespflegegeldgesetzes
• Bezug der Förderung zur Unterstützung der 24-Stunden-Betreuung durch das Sozialministeriumservice
• In Pflegestufe 3 muss die Notwendigkeit einer 24-Stunden-Betreuung durch das örtliche Case Management bestätigt werden.
Höhe der zusätzlichen Förderung
• Max. € 600 / pro Monat, wenn zwei Personenbetreuerinnen eingesetzt sind
• Max. € 300 / pro Monat, wenn eine Personenbetreuerin eingesetzt ist
• Bei besonders berücksichtigungswürdigen Umständen kann die zusätzliche Förderung auf maximal € 900 / pro Monat bzw. € 450 / pro Monat angehoben werden.
Einkommensgrenzen
• Die Förderhöhe reduziert sich in jenem Ausmaß, in dem das monatliche Einkommen der zu betreuenden Person € 1.600 übersteigt, bei Paaren (Bedarfsgemeinschaften) € 1.900.
• Zum Einkommen zählen alle regelmäßigen Geldflüsse, wie z.B. Pensionen, Mieterträge usw. Nicht zum Einkommen zählen Sonderzahlungen, das Pflegegeld und die Förderung des Sozialministeriumservices.
Antragstellung
Diese zusätzliche Förderung muss mit dem "Antrag auf Gewährung von Mindestsicherung" beantragt werden. Der Antrag ist beim Gemeindeamt abzugeben. Die Gemeinde leitet den Antrag an die zuständige Bezirkshauptmannschaft weiter.