Bedarfserhebung Kinderbetreuung

21. Februar 2023

Bedarfserhebung Kinderbetreuung

Die Gemeinde bittet alle Eltern von unter 14-jährigen Kindern um Bekanntgabe des Betreuungsbedarfs.

Bitte füllen Sie das Formular unter diesem Link aus.

Im neuen Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsgesetz, das ab 2023 gilt, ist ein Versorgungsauftrag für jede Gemeinde verankert. Das Gesetz sieht vor, dass eine Gemeinde jährlich eine Bedarfserhebung zur Kinderbetreuung durchführen muss. Der Versorgungsauftrag ist in mehreren zeitlichen Etappen, beginnend mit 2023/24 umzusetzen.

In der ersten Etappe muss jedem dreijährigen Kind mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde ab dem Betreuungsjahr 2023/24 ein Ganztagsplatz zur Verfügung stehen – unabhängig davon, ob die Eltern berufstätig sind oder nicht.
Für die Planung des Betreuungsangebots der bis zu 14-jährigen Kinder bitten wir alle Eltern, ihren Betreuungsbedarf der Gemeinde bekannt zu geben. Das Formular können Sie hier öffnen. Wir bitten um Rückmeldung bis spätestens 12. März 2023.
Ist es Ihnen nicht möglich, das digitale Formular zu bearbeiten, stehen Ihnen die Mitarbeiter:innen unseres Bürgerservices gerne während den Amtsstunden zur Verfügung.
Sobald die Rückmeldungen abgeschlossen sind, werden die Betreuungsangebote durch die Gemeinde festgelegt. Das für Sie entsprechende Betreuungsangebot kann im Rahmen der Anmeldung ausgewählt werden. Für die Anmeldung erfolgt von der Gemeinde eine eigene Aussendung. Mit der Bekanntgabe des persönlichen Betreuungsbedarfes ist noch keine Anmeldung erfolgt. Auch kann durch die Rückmeldung des persönlichen Betreuungsbedarfes kein Anspruch auf eine Betreuung im bekanntgegebenen Umfang zugesichert werden.

 

 

Foto: Krakenimages.com/ stock.adobe.com




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