Beschlussfassung über die Auflage einer Änderung des Flächenwidmungsplans

20. Juli 2018

Die Gemeinde Weiler hat aufgrund des Beschlusses der Gemeindevertretung Weiler vom 16.11.2016 eine Bausperre zur Änderung des Flächenwidmungsplanes verordnet, welche am 01.12.2016 in Kraft getreten ist. Betroffen ist der im Flächenwidmungsplan als "Baufläche Betriebsgebiet Kategorie I" ausgewiesene Bereich des Ortsgebietes. Zweck der Bausperre war die Prüfung der Anpassung der Flächenwidmung in diesem Bereich um Nutzungskonflikte aufgrund von Wohnnutzungen im als Betriebsgebiet gewidmeten Gebiet nach Möglichkeit zu verhindern. Die vorgesehene Änderung der Widmung von „Baufläche Betriebsgebiet Kategorie I“ in „Baufläche Betriebsgebiet Kategoie I mit Zonierung gemäß §14 Abs. 5, letzter Satz RPG unter Ausschluss von Nutzungen gemäß §14 Abs. 6 lit. A, b und c RPg" dient der Sicherstellung der für betriebliche Nutzungen ausgewiesenen Flächen für diesen Widmungszweck. 

Die Gemeindeinteressen und -ziele betreffen unter anderem die nachhaltige Sicherung der räumlichen Existenzgrundlagen der Menschen, besonders für Wohnen und Arbeiten. Insbesondere die Begrenzung der für bauliche Entwicklungen verfügbaren Flächen durch natürliche Gegebenheiten und überörtliche Planungsvorgaben machen eine Nutzung der Flächen entsprechend ihren Widmungszwecken bedeutsam. Durch die Nutzung von Betriebsflächen für andere Zwecke wird diese knappe Ressource zusätzlich verkleinert. Zudem können sich mit gewerberechtlichen Bewilligungen Probleme für bestehende und zukünftige Betriebe ergeben, wenn schutzwürdige nichtbetriebliche Nutzungen im Betriebsgebiet zulässig bzw. vorhanden sind.

Im Gemeindeamt liegt der neue Flächenwidmungsplan nur zur Begutachtung auf. Die Bevölkerung kann bis 6. August Stellungnahmen zum neuen Fächenwidmungsplan abgegeben. Die Gemeindevertretung wird diese vor Beschlussfassung behandeln. 

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