21. April 2020
Wasserentnahmen aus Bächen – Bewilligungspflicht ist zu beachten!
Bäche und Flüsse sind empfindliche Lebensräume. Insbesondere bei kleinen Gewässern stellt ein geringer Abfluss bereits eine Extremsituation für viele Gewässerlebewesen, insbesondere für die Fische dar.
Die sehr geringen Niederschläge im März und April 2020 verbunden mit den hohen Temperaturen und der hohen Verdunstung führen derzeit zu geringen Abflüssen in den Gewässern. Besonders im Rheintal und Leiblachtal sind die Wassermengen in den Bächen und Flüssen sehr niedrig. Deshalb ist auch hier ein sorgsamer Umgang mit dem Wasser sehr wichtig.
Wasserentnahmen mit Pumpen für die Gartenbewässerung oder für die landwirtschaftliche Bewässerung sind ohne wasserrechtliche Bewilligung verboten. Derartige Entnahmen müssen vorher von der Bezirkshauptmannschaft bewilligt werden. Im Einzelfall muss eine fachliche Beurteilung stattfinden, ob diese Entnahmen tatsächlich vertretbar sind. Bei Kleingewässern führen diese Entnahmen zu einer weiteren Schädigung der Gewässerorganismen und der Fische und können deshalb nicht zugelassen werden.
Es wird dringend ersucht, nicht bewilligte Entnahmen einzustellen.