30. November 2021
Unter bestimmten Voraussetzungen gewährt das Land Vorarlberg einen einmaligen Heizkostenzuschuss von € 270 pro Haushalt. Der Antrag kann bei der Gemeinde gestellt werden und wird dort auch ausbezahlt. Der Zuschuss ist eine zusätzliche Sozialleistung und kommt vor allem Personen bzw. Haushalten mit niedrigem Einkommen zugute. Die Einkommensgrenze für eine alleinstehende Person beträgt € 1.279. Für Ehepaare, Lebensgemeinschaften oder sonst zwei in einem Haushalt lebende Erwachsene gilt die Einkommensgrenze von € 1.960. Die Einkommensgrenze für Alleinerziehende mit einem Kind beträgt € 1.566. Für jede weitere Person im Haushalt (auch Kinder) werden höchstens je € 220 angerechnet. Die Vermögenssituation bleibt, wie bereits in den vergangenen Jahren, gänzlich außer Betracht. Achtung: Die Frist für die Antragstellung auf Heizkostenzuschuss endet am 25. Februar 2022.