Heizkostenzuschuss

30. November 2021

Unter bestimmten Voraussetzungen ge­währt das Land Vorarlberg einen einma­ligen Heizkostenzuschuss von € 270 pro Haushalt. Der Antrag kann bei der Ge­meinde gestellt werden und wird dort auch ausbezahlt. Der Zuschuss ist eine zusätzli­che Sozialleistung und kommt vor allem Personen bzw. Haushalten mit niedrigem Einkommen zugute. Die Einkommensgrenze für eine alleinstehen­de Person beträgt € 1.279. Für Ehepaare, Lebensgemeinschaften oder sonst zwei in einem Haushalt lebende Erwachsene gilt die Einkommensgrenze von € 1.960. Die Einkommensgrenze für Alleinerziehende mit einem Kind beträgt € 1.566. Für jede weitere Person im Haushalt (auch Kinder) werden höchstens je € 220 angerechnet. Die Vermögenssituation bleibt, wie bereits in den vergangenen Jahren, gänzlich au­ßer Betracht. Achtung: Die Frist für die Antragstellung auf Heizkostenzuschuss endet am 25. Feb­ruar 2022.




News Übersicht