Heizkostenzuschuss beantragen!

28. Januar 2019

Wie in den vergangenen Jahren gewährt das Land Vorarlberg einen einmaligen Heizkostenzuschuss von EUR 270 pro Haushalt. Der Antrag kann im Gemeindeamt gestellt werden und wird dort auch ausbezahlt. Der Zuschuss ist eine zusätzliche Sozialleistung und kommt vor allem Personen bzw. Haushalten mit niedrigem Einkommen zu Gute. Die Einkommensgrenze für eine alleinstehende Person beträgt EUR 1.153. Für Ehepaare, Lebensgemeinschaften oder sonst zu zweit in einem Haushalt lebende Erwachsene gilt die Einkommensgrenze von EUR 1.700. Die Einkommensgrenze für Alleinerziehende mit einem Kind beträgt EUR1.410. Für jede weitere Person im Haushalt (auch Kinder) werden je EUR 201 angerechnet. Die Vermögenssituation bleibt, wie bereits in den vergangenen Jahren, gänzlich außer Betracht.
Achtung: Die Frist für die Antragstellung auf Heizkostenzuschuss endet mit Freitag, 15. Februar 2019!

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