23. November 2016
Gib Acht! Kinder haben Vorrang im Verkehr
Das Kuratorium für Verkehrssicherheit (KFV) fordert erhöhte Aufmerksamkeit auf Kinder im Straßenverkehr
Auch Autofahrer haben Verantwortung für die Sicherheit der Kinder
Für die Sicherheit der Kinder im Straßenverkehr sind alle verantwortlich, nicht nur Kinder und ihre Eltern. Zum Schutz der Kinder müssen alle Verkehrsteilnehmer − vor allem die Autofahrer − ihr Verhalten anpassen. „Kinder machen im Verkehr Fehler, deshalb sind sie vom Vertrauensgrundsatz ausgenommen. Daher muss sich jeder Verkehrsteilnehmer entsprechend umsichtig und vorsichtig verhalten, wenn Kinder im Straßenraum unterwegs sind“, so Martin Pfanner, Leiter des KFV Vorarlberg. Mit der 23. StVO-Novelle wurde der Vertrauensgrundsatz präzisiert: „Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksichtnahme“ – das gilt vor allem gegenüber Kindern.
Kinder haben beim Überqueren Vorrang
Kinder haben im Verkehr beim Überqueren der Fahrbahn gesetzlich Vorrang. Autofahrer sind daher verpflichtet, Kindern eine sichere Querung der Straße zu ermöglichen – und zwar nicht nur auf Zebrastreifen, sondern auch an allen anderen Straßenstellen: Autofahrer müssen also anhalten, damit ein Kind sicher die Straße queren kann.
Wichtigster Schutz: langsamer
Wo mit Kindern gerechnet werden muss, sollte die Geschwindigkeit reduziert werden. Vor allem im Ortsgebiet sind Kinder gefährdet: 70 Prozent der verletzten Kinder im Verkehr verunfallten dort. Rund 85 Prozent aller Unfälle mit Kindern passieren nicht am Schulweg, sondern in der Freizeit. Die meisten Kinder verunfallen in der Zeit von 16 bis 18 Uhr, daher sind alle aufgefordert, speziell auch am Nachmittag auf Kinder zu achten. Nicht nur auf die Schulanfänger sollte besonders Rücksicht genommen werden: Mit zunehmendem Alter sind Kinder mehr alleine und häufiger unterwegs und daher gibt es auch eine größere Gefährdung bei größeren Kindern.
Achtung Schulbus: Vorbeifahrverbot
Bei Schulbussen im Einsatz (orangefarbene Schülertransporttafel, eingeschaltete Alarmblinkanlage und Warnleuchten) darf auf keinen Fall vorbeigefahren werden. Die Fahrzeuglenker müssen anhalten – auch dann, wenn der Bus in einer Haltestellenbucht steht!
Tipps für Lenker:
• Reduzieren Sie die Geschwindigkeit, wenn Sie Kinder im Bereich der Straße sehen und fahren Sie bremsbereit.
• Seien Sie in unmittelbarer Umgebung von Schulen, Haltestellen von Schulbussen und öffentlichen Verkehrsmitteln besonders aufmerksam, vor allem nach Schulschluss, wenn die Kinder ihren Bewegungsdrang ausleben möchten.
• Halten Sie vor Zebrastreifen immer vollständig an, wenn ein Kind die Straße überqueren möchte oder sich bereits darauf befindet. Kinder lernen in der Verkehrserziehung, den Zebrastreifen erst zu überqueren, wenn ein Fahrzeug steht.
• Achten Sie auch auf Rad fahrende Schüler und halten Sie genügend Abstand. Rechnen Sie mit falschen Verhaltensweisen.
• Verhalten Sie sich korrekt, auch wenn Sie zu Fuß unterwegs sind - seien Sie den Kindern ein Vorbild!
Besonderheiten von Kindern im Straßenverkehr
Alle Straßenverkehrsteilnehmer sind aufgefordert, sich besonders rücksichtsvoll und vorbildlich im Straßenverkehr zu verhalten – speziell gegenüber Kindern.
August 2011
Rückfragehinweis: Pressestelle KFV (Kuratorium für Verkehrssicherheit):
Tel.: 05-77077-1919, E-Mail: pr@kfv.at, www.kfv.at