VERORDNUNG

28. September 2023

in Anwendung der Bestimmungen des § 94c Abs. 1 StVO 1960 i.V.m. der Verordnung der Vorarlberger Landesregierung über den übertragenen Wirkungsbereich der Gemeinden in Angelegenheiten der Straßenpolizei, LGBl. Nr. 30/1995 sowie des § 67 Abs. 1 Gemeindegesetz, LGBl. Nr. 40/1985, i.d.g.F.:

Gemäß § 43 Abs. 1 lit. b Ziff. 2 StVO 1960 wird angeordnet:

Aufgrund von Asphaltierungsarbeiten bei Hnr. 11, wird die Totengasse von 02. Oktober 2023 bis 6. Oktober 2023 jeweils von 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr für den gesamten Verkehr gesperrt. Eine Zufahrt ist von beiden Seiten bis zur Baustelle möglich.

Diese Verordnung ist mit den entsprechenden Straßenverkehrszeichen nach § 52 lit. a Ziff. 1 StVO 1960 „Fahrverbot für sämtliche Kraftfahrzeuge in beiden Richtungen“ kundzumachen. Sie tritt gemäß § 44 Abs. 1 StVO 1960 mit der Anbringung dieser Zeichen in Kraft.

Der Bürgermeister:

Ing. Dietmar Summer




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