Wildbachverbauung Am Bruch

26. April 2024

Wildbachverbauung Am Bruch

Das extreme Starkregenereignis vom 16. Mai 2023 verursachte in der Parzelle Am Bruch eine Hangrutschung, die sich oberhalb eines Wohnhauses ablagerte. Das Hangwasser überfluteten den Keller des Wohngebäudes (Grundstücksnummer 682), während ein Eindringen in den Keller des benachbarten Hauses (Grundstücksnummer 669/2) gerade noch verhindert werden konnte. Um künftigen Hangrutschungen in diesem Gebiet vorzubeugen wurden im Einvernehmen mit den Grundbesitzer:innen potentielle Lösungen in Gesprächen mit DI Elmar Plankensteiner von der Wildbachverbauung und Bürgermeister Dietmar Summer eruiert. Die Gemeinde beantragte gemäß einer Vereinbarung mit der Wildbach- und Lawinenverbauung die Durchführung der Arbeiten im Rahmen eines Betreuungsauftrags. Diese Vereinbarung basiert auf dem einstimmigen Beschluss der Gemeindevertretung vom 28. Januar 2014, der grundsätzlich einen finanziellen Rahmen von € 48.000 für jede Maßnahme des Betreuungsdienstes der Wildbach- und Lawinenverbauung vorsieht. Gemäß dem Wasserbau-Förderungsgesetz (WBFG) werden diese Kosten zu je einem Drittel vom Bund und vom Land Vorarlberg gefördert. Alle Maßnahmen des Betreuungsdienstes der WLV müssen jedoch von einem Vertreter der Gemeinde mittels Formular I beantragt werden, und die Arbeiten müssen nach Abschluss von der Gemeinde abgenommen und bestätigt werden.




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