Wir haben eingeschränkt geöffnet

18. November 2020

Das Gemeindeamt Weiler steht bis auf weiteres ausschließlich zur Wahrnehmung unaufschiebbarer behördlicher Erledigungen zur Verfügung. 

Als unaufschiebbare Erledigungen gelten u.a.:

  • An- und Abmeldungen sowie Meldebestätigungen
  • Geburten- und Sterbefallmeldungen
  • Anträge für Wohnbeihilfe, Mindestsicherung oder auf Wohnungsbewerbung
  • Heizkostenzuschuss

Für diese Erledigungen sollten Voranmeldungen bzw. Terminvereinbarungen per Telefon +43 5523 51100 oder Email gemeindeamt@gemeinde-weiler.at erfolgen. 

Wir danken für Ihr Verständnis.




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